Nutzfläche
Als Nutzfläche (auch: NF) wird in der Architektur/im Bauwesen der Teil der Grundfläche (siehe auch: Grundfläche) bezeichnet, der seiner jeweiligen Bestimmung zugeführt wird. Dazu unterscheidet die DIN 277 insgesamt sechs Nutzflächenkategorien. Diese Unterscheidung spielt sowohl bei der Vermarktung und Vermietung von Immobilien als auch bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben eine Rolle.
Nutzflächenunterscheidung
Die DIN 277 (aus dem Jahr 2005) weist insgesamt sechs unterschiedliche Nutzflächenkategorien aus. Diese teilen sich wie folgt auf:
- Wohnen und Aufenthalt
- Büroarbeit
- Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente
- Lagern, Verteilen und Verkaufen
- Bildung, Unterricht und Kultur
- Heilen und Pflegen
- Sonstige Nutzungen
In der DIN 277 aus dem Jahr 1987 wurde hier noch nach Haupt- und Nebennutzflächen unterschieden. Als Nebennutzflächen wurden unter anderem auch Sanitär- oder Schutzräume bezeichnet. Gelegentlich beziehen sich entsprechende Angaben unter Umständen auf die veraltete DIN-Norm.
Abgrenzung zu anderen Flächen
Der Gesetzgeber/die Bauverordnungen unterscheiden nicht nur nach Nutz- und Grundflächen, sondern darüber hinaus auch nach Verkehrs- und Funktionsflächen. So zählen Flure, Treppenaufgänge oder Aufzüge zu den Verkehrsflächen. Als Funktionsflächen hingegen werden die Gebäudeflächen bezeichnet, in denen beispielsweise Heizungen oder andere technische Anlagen untergebracht werden.