Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
  • Über 25 Jahre Erfahrung
  • Über 350.000 zufriedene Kunden
  • Deutschlandweiter Versand
  • Gartenhaus-Ausstellung in 56244 Hahn am See
  • Fachberatung unter: 02666-913980

WINTERAKTION bis zum 26.12. 50€ Rabatt auf ALLES, ab Warenkorbwert 1.000€ mit dem Code: WINTER.
Kostenlose Einlagerung bis zum Frühling möglich

Gartenhaus ohne Genehmigung - wie groß darf es sein?


Ein Gartenhaus ist nicht nur praktisch, sondern auch eine dekorative Ergänzung zur Terrasse beziehungsweise zum Wohnraum. Das Häuschen im Grünen bietet Ihnen zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten.

Ob als Gerätehaus, als Sportraum, für Feierlichkeiten oder als zusätzlicher Wohnraum – die Liste ist lang. Doch wer denkt, sein Gartenhaus nach Belieben gestalten und aufstellen zu dürfen, liegt leider falsch. Bei der Planung sollten Sie einiges beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Wir verraten, ab welcher Größe Ihr Bau-Projekt genehmigungspflichtig wird, welche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern herrschen und was Sie außerdem beachten sollten!

Infografik Genehmigung für ein Gartenhausa

Wann benötige ich eine Genehmigung, wann nicht?

Generell gibt es fünf Kriterien, die darüber entscheiden, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Holzgartenhaus brauchen oder nicht. Die Folgenden zählen dazu:

Wohnort

Das Bundesland, in dem Sie leben, beeinflusst Ihr Bauprojekt maßgeblich. Die Vorgaben für ein Gartenhaus unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Bis zu welcher Größe Sie ohne Genehmigung bauen dürfen, wird in der jeweiligen Landesbauordnung erfasst. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei der zuständigen Baubehörde nach.

Größe und Höhe

Viele fragen sich: Wir groß darf mein Gartenhaus ohne Genehmigung sein? Je nach Bundesland ist eine bestimmte Fläche festgelegt, um das Häuschen ohne Erlaubnis errichten zu dürfen. In manchen Fällen liegt diese unter 10 m³. Neben der Größe spielt auch die Höhe eine wichtige Rolle. Diese variiert ebenfalls von Kommune zu Kommune. Oftmals darf das Gartenhaus drei Meter nicht überschreiten.

Verwendungszweck

Möchten Sie die Hütte lediglich als Abstellkammer für Geräte oder Gartenmöbel nutzen, kann das Häuschen in der Regel ohne Genehmigung errichtet werden. Gartenhäuser, die als zusätzlicher Wohnraum dienen und über eine Toilette oder Kochgelegenheit verfügen, sind genehmigungspflichtig.

Standort

Der Ort, an dem Sie Ihr Gartenhaus aufstellen möchten, ist ebenfalls entscheidend. Ob innerhalb oder außerhalb einer bebauten Siedlung beziehungsweise an der Grenze zum benachbarten Grundstück – die Regelungen unterscheiden sich. Vor allem das Errichten eines Gartenhauses fernab einer bebauten Siedlung verlangt oftmals nach einer Erlaubnis.

Fundament

Planen Sie den Gartenhausbau auf festem Untergrund (Beton), benötigen Sie eine Baugenehmigung. Anders sieht es bei beweglichen Objekten wie einem ausgebauten Wohnwagen aus.

Anderes Bundesland, andere Regeln: Welche gelten wo?

Ob Sie für den Bau Ihres Gartendomizils eine Genehmigung benötigen oder nicht, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die in Kubikmetern berechnete Größe eines Gartenhauses ist im Landesbaugesetz verankert und variiert von Bundesland zu Bundesland. Die einen haben mit der erlaubten Größe Glück, die anderen weniger. Wir zeigen, welche Bestimmungen in Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Co. herrschen.

Bundesland innerhalb einer bebauten Siedlung   außerhalb einer bebauten Siedlung   

Baden-Württemberg

mehr als 40 m³

mehr als 20 m³

Bayern

mehr als 75 m³

ausschließlich mit Baugenehmigung

Berlin

ab einer Fläche von 10 m²

ausschließlich mit Baugenehmigung

Brandenburg

mehr als 75 m³

ausschließlich mit Baugenehmigung

Bremen

mehr als 30 m³

mehr als 6 m³

Hamburg

mehr als 30 m³

ausschließlich mit Baugenehmigung

Hessen

mehr als 30 m³

ausschließlich mit Baugenehmigung

Mecklenburg-Vorpommern     

ab einer Fläche von 10 m²

ausschließlich mit Baugenehmigung

Niedersachsen

mehr als 40 m³

mehr als 20 m³

Nordrhein-Westfalen

mehr als 30 m³

ausschließlich für Land- und Forstwirtschaft

Rheinland-Pfalz

mehr als 50 m³

mehr als 10 m³

Saarland

ab einer Fläche von 10 m²

ausschließlich mit Baugenehmigung

Sachsen

ab einer Fläche von 10 m²

ausschließlich mit Baugenehmigung

Sachsen-

Anhalt

ab einer Fläche von 10 m²

ausschließlich mit Baugenehmigung

Schleswig-Holstein

mehr als 30 m³

mehr als 10 m³

Thüringen

ab einer Fläche von 10 m²

ausschließlich mit Baugenehmigung

Alle Angaben gelten ohne Gewähr.

Wie läuft die Beantragung einer Baugenehmigung ab?

  1. Informieren Sie sich bei der kommunalen Baubehörde, ob Sie Ihr Gartenhaus mit oder ohne Genehmigung bauen dürfen. Zeigen Sie dafür das gewünschte Modell auf einer Skizze oder in einem Prospekt.
  2. Falls keine Erlaubnis erforderlich ist, können Sie nun mit der Planung und Umsetzung beginnen.
  3. Ist Ihr Projekt genehmigungspflichtig, sollten Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser engagieren, der einen Bauantrag aufsetzt. Mancherorts wird eine offizielle Bauvorlageberechtigung benötigt, um diesen unterschreiben zu dürfen. In der Regel genügt jedoch ein formloser Antrag, den Sie bei der zuständigen Baubehörde einreichen.
  4. Der Bauantrag gibt Auskunft über Materialauswahl, Größe, Standort sowie Ausstattung. Zudem sollte ein Lageplan sowohl die Größe als auch die Grenzen des Gartenhauses verdeutlichen.
  5. Haben Sie alle Bestimmungen erfüllt, steht dem Bau oder Kauf eines Gartenhauses nichts mehr im Weg.

Die Angaben gelten ohne Gewähr.

Welche Rolle spielen die Nachbarn bei meinem Vorhaben?

  • Selbst wenn Sie die Landesbauordnung und den Bebauungsplan doppelt und dreifach geprüft haben, dürfen Sie einen wichtigen Faktor nicht vergessen: Ihre Nachbarn. Natürlich können Sie auch ohne deren Zustimmung eine Grenzbebauung vornehmen. Doch nicht selten kommt es dabei zu Auseinandersetzungen. Deshalb unser Tipp: Informieren Sie die Nachbarn, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen.
  • In den meisten Fällen stoßen Sie auf viel mehr Verständnis, als wenn Sie die Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellen. Bei einem Gespräch können Sie mögliche Bedenken angrenzender Anwohner aus der Welt schaffen und auch bei größeren Bauvorhaben einen Kompromiss finden, der für alle Seiten passt.

Wann ist der Gartenhaus-Bau auf der Grundstücksgrenze erlaubt?

Neben den Baugesetzgebungen der einzelnen Bundesländer gibt es eine länderübergreifende Musterbauordnung, kurz MBO. Darin finden Sie keine verbindlichen Vorschriften, sondern lediglich diverse Richtlinien. Bezüglich der Grenzbebauung haben nahezu alle Bundesländer diese Vorgaben akzeptiert. Studieren Sie die Paragraphen, die relevant für Sie sind, äußerst gründlich. In einigen Fällen wurde die Bauordnung um weitere Richtlinien ergänzt.

Ihr Holzgartenhaus darf auf der Grundstücksgrenze stehen, wenn:

  • es keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthält,
  • die mittlere Wandhöhe maximal drei Meter beträgt
  • und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze maximal neun Meter misst.

Falls Ihr Häuschen diese Voraussetzungen (MBO, §6) nicht erfüllt, müssen Sie einen Abstand von mindestens drei Metern sicherstellen.

Die Angaben gelten ohne Gewähr.

Welche Regeln gelten für ein Gartenhaus im Schrebergarten?

Wer einen Garten in einer Schrebergartenkolonie gepachtet hat und dort eine Gartenlaube bauen oder aufstellen möchte, benötigt innerhalb einer bestimmten Größenordnung keine Genehmigung. Kleingärtner und deren Rechte fallen unter das Bundes-Kleingartengesetz. Darin steht, dass die Laube eine Größe von 24 m² Grundfläche – einschließlich eines überdachten Freisitzes – nicht überschreiten darf. Zudem dürfen Sie das Objekt nicht als dauerhaften Wohnsitz nutzen.

Wenn Sie diese Vorschriften einhalten, ist es möglich, Ihr Gartenhaus ohne Genehmigung zu errichten!

Geheimtipp: Gartenhaus ohne Genehmigung aufstellen

Sie möchten die Baugenehmigung legal umgehen? Dann liegt die Lösung auf der Hand: ein mobiles Gartenhäuschen in Form eines alten Bau- oder Wohnwagens. Steht das gewünschte Objekt auf Rädern oder Kufen, ist es nicht mit dem Untergrund verankert und fällt somit nicht unter das Baugesetz. Im Falle eines Falles können Sie im Handumdrehen beweisen, dass Ihr Gartenhaus beweglich ist. Beachten Sie nur, dass die Laube windgeschützt steht.

Weiterführende Beiträge

 


Bildnachweise:
Adrian Hillmann – stock.adobe.com
markim – stock.adobe.com

Rückruf vereinbaren

Die von Ihnen übermittelten Informationen werden gemäß unserer Datenschutzerklärung ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Kontaktanfrage gespeichert.

Per Telefon

Oder Rufen Sie uns direkt unter 02666-913980 an.

Rückruf erfolgreich angefordert.
Formular konnte nicht verarbeitet werden.