Benötige ich für das Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Ein schönes und großes Gartenhaus kann Ihren Garten noch entspannender werden lassen. Ob für Feste, Grillpartys oder einfach nur zur eigenen Erholung – ein Gartenhaus ist so vielseitig und interessant. Hier verbringen Sie allein, mit der Familie oder mit Freunden viele schöne Stunden. Doch bevor Sie loslegen und ein Gartenhaus errichten, müssen Sie leider zunächst einmal planen.
Denn: Eine oft gehörte Frage zum Thema Gartenhaus ist, ob Sie eine Baugenehmigung für das Aufstellen eines Gartenhauses benötigen. Natürlich könnte man sagen: “Wo kein Kläger, da kein Richter”. Doch sollte man sich darauf nicht verlassen. Denn dieser Rat kann teuer werden. Dann müssen Sie im schlimmsten Fall das Gartenhaus wieder abreißen. Tatsächlich ist die Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Es hängt von einigen Faktoren ab, ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen. Hierzu zählt die Lage des Grundstücks, das Bundesland und nicht zuletzt auch die Größe und Ausstattung des Gartenhauses. In Deutschland müssen Sie neben dem bundesweiten Baurecht auch die Länderbauordnungen beachten. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Zudem spielt auch auf lokaler Ebene noch der Bebauungsplan eine große Rolle bei der Entscheidung über die Baugenehmigungspflicht für Ihr zukünftiges Gartenhaus. Zunächst sollten Sie daher klären, ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt. In diesem ist geregelt, ob sogenannte Nebenanlagen (und dazu zählen Gartenhäuser) außerhalb der Baugrenzen überhaupt mit oder ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Diese Baugrenzen sind in der Regel im Bebauungsplan schematisch mit Linien ausgewiesen. Dürfen Nebenanlagen nur innerhalb der Baugrenzen aufgestellt werden, dann können Sie andere Standorte außerhalb der Baugrenzen schon einmal ausschließen – dann werden Sie dort keine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus erhalten. Daneben sollten Sie auch die Bauordnung Ihres Bundeslandes beachten. In Bayern und Brandenburg sind Gartenhäuser bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes baugenehmigungsfrei.
Voraussetzung dabei ist aber, dass das Gartenhaus in der Nähe der Ortschaft errichtet wird und sich somit nicht im sogenannten Außenbereich befindet. In Niedersachsen liegt die Grenze schon bei 40 Raummetern und in Nordrhein-Westfalen sogar nur bei 30 Raummetern. Aber auch die Ausstattung des Gartenhauses kann entscheidend sein, ob das Gartenhaus ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. In manchen Bundesländern ist zudem festgelegt, dass Gartenhäuser auch bei geringer Fläche genehmigungspflichtig werden, wenn Sie “Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten” beinhalten. Ebenfalls beachten sollten Sie die Grenzen zum Nachbargrundstück. Denn eine Grenzbebauung ist nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe erlaubt. Auch darf die Gesamtlänge von neun Metern auf der Nachbargrenze nicht überschritten werden. Sie sehen also, es ist nicht immer einfach die Eingangsfrage zu beantworten.
Daher: gehen Sie auf “Nummer sicher”
Natürlich wird mancher laut ausrufen: “Was für ein Irrsinn! Welch’ ein bürokratischer Aufwand!” Doch die Bauordnung hat schon Ihren Grund. Man möchte zum einen eine Zersiedelung vermeiden. Es soll nicht überall auf jeder Wiese ein Haus errichtet werden können oder ein Gartenhaus, das als Feriendomizil umfunktioniert gebaut wird. Und dies muss von Bundesland zu Bundesland und auch von Kommune zu Kommune entsprechend der örtlichen Gegebenheiten ausgelegt werden. Auch wenn sich der Einzelne gegängelt fühlt, profitiert die Gesamtheit von diesem Regelwerk. Daher raten wir Ihnen auch davon ab, Vorschriften zu ignorieren. Das bereitet nur unnötigen Ärger. Seien Sie daher pragmatisch und sichern Sie sich gleichzeitig sinnvoll ab, wenn Sie eine Baugenehmigungspflicht für Ihr Gartenhaus vermeiden möchten.
Das bedeutet, dass Sie sich zunächst bei der Gemeinde nach dem Bebauungsplan für Ihr Grundstück erkundigen. Dieser sollte Ihnen eine grobe Idee geben, welche Möglichkeiten zur einfachen Bebauung auf Ihrem Grundstück vorliegen. Je nach Bundesland können Sie dann ein geeignetes Gartenhaus auswählen und bei der Gemeinde nachfragen, ob dieses Modell an der gewählten Stelle ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. Doch neben der rein rechtlichen Frage sollten Sie auch mit Ihren Nachbarn reden. Nichts ist schlimmer als ein unnötiger Nachbarschaftsstreit, den man zu Beginn ganz einfach hätte vermeiden können. Setzen Sie nicht einfach ein Gartenhaus ohne Nachfrage an die Grundstücksgrenze. Selbst wenn es erlaubt ist, das Gartenhaus ohne zusätzliche Baugenehmigung zu bauen, löst dies häufig eine Auseinandersetzung aus.
Auch eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus ist kein Problem
Führt kein Weg an einer Baugenehmigungspflicht für Ihr Gartenhaus vorbei, ist es auch nicht schlimm. Natürlich besteht eine gewisse Unsicherheit, ob das Bauamt das Gartenhaus genehmigt. Doch der Vorgang ist einfach: Sie benötigen nur einen formlosen Antrag, den Sie beim zuständigen Bauamt stellen. In diesem führen Sie aus, wo Sie auf Ihrem Grundstück planen, das Gartenhaus zu errichten. Daneben muss aufgeführt sein, wie groß das Gartenhaus sein soll und aus welchen Materialien es bestehen soll. Um die Grenzbebauung klären zu können, stellen Sie auch einen Lageplan auf, der aufzeigt, welche Grenzen und Abstände Sie mit Ihrem Gartenhaus einhalten möchten. Sofern Sie die nötigen Unterlagen vollständig einreichen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie auch eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus erhalten. Der Aufwand, den Sie betreiben müssen, ist auf diesem Wege natürlich größer. Und vielleicht sind Sie im ersten Moment abgeschreckt, doch der große Vorteil von diesem Weg mit Baugenehmigung ist, dass Sie bei der Wahl des Gartenhauses freie Wahl haben und gleichzeitig auf der sicheren Seite sind. Von daher haben Sie keine Sorge vor der Bürokratie. Man wird Ihnen bei Ihren Fragen helfen und Ihnen auch schon vorab Hinweise geben, worauf Sie achten sollten.
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