Durchfahrtshöhe
Insbesondere bei der Planung/Bestellung eines Carports oder einer Garage gilt es die erforderliche Durchfahrtshöhe, aber auch die benötigte Tiefe zu berücksichtigen. Diese ist neben der Durchfahrtsbreite wichtig, damit das gewünschte Fahrzeug/die gewünschten Fahrzeuge auch später genügend Abstellplatz haben. Dabei sollte beachtet werden, dass die reine Höhe der (Holz)garage zunächst nichts über die für das Unterstellen der Fahrzeuge erforderlichen Abstellhöhe aussagt. Darüber hinaus sind die von Bundesland zu Bundesland erforderlichen Garagenverordnungen und Vorgaben zu beachten.
Den Bedarf ermitteln
Vor der Errichtung/Planung einer Garage empfiehlt es sich, die entsprechende Baubehörde zu kontaktieren. Sind die grundsätzlichen gesetzlichen Parameter abgesteckt, ist es wichtig, den individuellen Bedarf zu ermitteln. Hier geht es insbesondere um die Frage, ob in absehbarer Zeit/in Zukunft ein Fahrzeugwechsel geplant ist. Im Zweifel empfiehlt es sich, eine etwas größere Einfahrtshöhe zu wählen.
Gebräuchliche Durchfahrtshöhen
Die für viele Fahrzeugmodelle gebräuchlichen Garagenhöhen betragen in der Regel zwischen 2,25 und 3,20 m. Hiervon sind allerdings um die 30 cm abzuziehen, in denen Teile des Daches sowie des Garagentors untergebracht sind. Von Hersteller zu Hersteller unterscheiden sich diese Maße aber. Wer sich hinsichtlich der jeweiligen PKW-Maße unsicher ist, wirft einen Blick in den Fahrzeugschein, in dem die wichtigsten Daten dokumentiert sind.